Barrierefreiheit

Das BMK ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.klimaaktiv-gebaut.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1 " beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Listenelemente dürfen eigentlich nicht die Aria-Rolle "presentation" aufweisen. Im Falle des Karussells auf der Landing Page ist die Rollenverteilung aber semantisch korrekt.

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • Alternativtexte bei einigen Bildelementen sind nicht passend

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Erstellungsdatum: Diese Erklärung wurde am 22.11.2021 erstellt.

Vorlage für das Statement: Mustererklärung zur Barrierefreiheit (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32018D1523)

Grundlage des Statements ist eine automatisierte Accessibility Evaluierung durch das Tool Accessibility Insights for Web. Eine manuelle Überprüfung hat noch nicht stattgefunden.

Die Erklärung wurde zuletzt am 22.11.2021 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Beschwerdemöglichkeit

Sollten Sie auf unserer Seite Barrieren finden (zusätzlich zu den in dieser Erklärung bereits beschriebenen), bitten wir Sie, uns diese Barrieren zu melden:

Kontakt:
Programmmanagement klimaaktiv Bauen und Sanieren
klimaaktiv@oegut.at
Unsere Redaktion wird Ihre Meldung prüfen und wenn notwendig die gemeldeten Mängel beheben.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.